WERTEINSCHÄTZUNG

Bei der WERTEINSCHÄTZUNG, als kostengünstigere Alternative zum Verkehrswertgutachten, ermittle ich als zertifizierter Sach- verständiger für Immobilienbewertung - D1, den Wert Ihrer Immobilie unter Anwendung der ImmoWertV v. 19.05.2010 + der Sachwertrichtlinie (SW-RL) vom 05.09.2012 + der Ertragswertrichtlinie (EW-RL) vom 12.11.2015, + der Bodenrichtwertlinie (BRW-RL) vom 11. Januar 2011 + WertR2006 in der Fassung vom 01.03.2006 Dabei berücksichtige ich Merkmale wie Lage, Form, Größe oder Immission des Grundstückes. Unberücksichtigt bleiben rechtliche Gegebenheiten, wie z.B. Baulasten oder Rechte in Abt. II des Grundbuches (z.B. Wohnrechte, Leitungsrechte etc.). Diese verkürzte Form zur Verkehrswertermittlung ist für steuerliche Zwecke oder bei rechtlichen Auseinandersetzungen nicht verwendbar. Sollten diese Rechte ebenfalls überprüft werden bzw. zu diesem Zweck dienen, ist ein Verkehrswertgutachten (im Sinne des § 194 BauGB) erforderlich, in die dann von mir auch die Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) vom 20.03.2014 mit aufgenommen wird. Die Honorar- berechnung für ein Verkehrswertgutachten (i. S. des § 194 BauGB) erfolgt hierbei in Anlehnung an die Honorartafel zu § 34 Abs.1 HOAI. Für eine ausführliche Marktwertschätzung Ihres Hauses / Grundstückes (schriftliche Werteinschätzung oder schriftliches Verkehrswertgutachten) werden folgende Unterlagen benötigt: Grundbuchauszug, wenn vorhanden Wohnflächenberechnung, wenn vorhanden Grundrisse, wenn vorhanden Bei vermieteten Objekten, die Mietverträge Wenn Ihnen irgendwelche dieser Unterlagen nicht vorliegen sollten, ist dies kein Problem, dann werde ich diese bei dem zuständigen Grundbuchamt / Bauamt einsehen und dementsprechende Kopien anfertigen.
KAI-UWE SCHLUND
2024 © Kai-Uwe Schlund - Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (Handelskammer Hamburg)
Haus-und Grundstücksmakler Bewertung Vermittlung Seit 1995

HONORIERUNG für eine schriftliche WERTEINSCHÄTZUNG

040 - 36 42 99

Unbebautes Grundstück € 350,00 inklusive 19 % Mwst. Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus € 590,00 inklusive 19 % Mwst. Bei einem anschließenden Auftrag zum Verkauf der jeweilig bewerteten Immobilie, wird das Honorar wieder erstattet bzw. nicht berechnet.